Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder des Verbands Region Karlsruhe, der früher Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hieß, im September der Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans zugestimmt. Darin sind 69 Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen mit einer Gesamtfläche von 685 Hektar ausgewiesen, das größte davon mit 45 Hektar in Graben-Neudorf. Vorausgegangen war eine rund dreijährige Planungszeit mit mehreren Anhörungen von Eingaben sowohl aus der Bürgerschaft als auch von Trägern öffentlicher Belange und Kommunen. Dabei wurden an den Verband auch vier zusätzliche potenzielle Vorranggebiete mit einer Fläche von insgesamt 46 ha herangetragen, die das öffentliche Beteiligungsverfahren noch durchlaufen müssen.
Mit der Fortschreibung des Regionalplans setzt der Verband, der die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden umfasst, die Vorgaben aus dem KlimaG (Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg) um. Danach ist vorgesehen, dass die Regionalverbände mindestens 0,2% ihrer Gesamtfläche als Vorranggebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausweisen. Der Verband konnte mit der Ausweisung von 685 Hektar insgesamt 0,32% der Regionsfläche zur vorrangigen PV-Nutzung festlegen, wobei nicht auf jedem Vorranggebiet tatsächlich eine PV-Freiflächenanlage entstehen dürfte.
Bei den nun festgelegten Flächen handelt es sich in der Regel um Gebiete, die für die PV-Nutzung prädestiniert und für andere Nutzungen weniger gut geeignet sind, zum Beispiel schadstoffbelastete Areale, Deponieflächen oder Räume entlang von oder zwischen Verkehrslinien. Aber auch Baggerseen hat der Verband untersucht und dabei zwölf passende Gewässer identifiziert. Dort könnte ohne wesentliche Einschränkung des Natur- und Artenschutzes oder von vorhandenen Freizeitnutzungen Energie für ca. 18.000 Haushalte gewonnen werden, ohne dass dafür weitere Freiflächen in Anspruch genommen werden.
Die Pläne wurden inzwischen beim für die Genehmigung zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberster Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde vorgelegt. Wenn von dort nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten begründete rechtliche Einwendungen erhoben werden, wird der Plan mit der Veröffentlichung durch den Verband Mitte Dezember 2025 verbindlich.
Die exakten ausgewiesenen Flächen sowie alle relevanten Dokumente aus der Planungsphase sind Hier einsehbar.






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