Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute spürbar: Hitzewellen, Starkregen, Trockenperioden und ein steigender Meeresspiegel stellen Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen vor neue Herausforderungen. Klimaanpassungsmaßnahmen zielen darauf ab, die negativen Folgen dieser Veränderungen zu minimieren und gleichzeitig die Resilienz von Gesellschaft, Infrastruktur und Natur zu stärken.
Während Klimaschutz darauf abzielt, den Klimawandel zu bremsen, geht es bei der Klimaanpassung darum, sich an die unvermeidlichen Folgen bereits eingetretener Veränderungen anzupassen. Maßnahmen reichen dabei von hitzeresilienter Stadtbegrünung, wassersensibler Infrastrukturplanung und dem Schutz von Gebäuden vor Starkregenereignissen bis hin zur Entwicklung neuer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsstrategien.
Mit dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die rechtliche Grundlage für vorausschauendes Handeln geschaffen. Mit der Fortschreibung des Gesetzes im August 2025 sind kommunale Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels für Landkreise, Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtend geworden. Diese müssen bis zum 30.06.2025 fertiggestellt werden. Für alle anderen Kommunen sind die zuständigen Landkreise mit der Erstellung von individuellen Konzepten bis zum 30.06.2034 beauftragt.




