Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist das Planungsinstrument zur strategischen Ausrichtung der Wärmewende einer Kommune. Damit lassen sich viele komplexe Fragestellungen der Wärmeversorgung in der Kommune
beantworten, sowie wichtige Grundlagen für effiziente und nachhaltige Energieversorgungslösungen schaffen. Die Planung ermöglicht Kommunen somit eine ganzheitliche und auf das gesamte Gebiet der Stadt bzw. Gemeinde bezogene Betrachtung der Wärmeversorgung.

Der effiziente Umgang mit Energie wird in Zukunft immer wichtiger werden. Hierbei kommt den Kommunen eine besondere Bedeutung zu: Sie müssen über Einzelmaßnahmen hinaus denken und die Wechselwirkungen von
Energieverbrauchern im Quartier berücksichtigen. Um hier strukturiert vorgehen zu können, werden dringend neue Lösungen gebraucht. In der kommunalen Wärmeplanung werden mit Hilfe einer fundierten Bestands- und
Potenzialanalyse sinnvolle Zielszenarien und Umsetzungsstrategien ausgearbeitet. Diese werden mit konkreten Maßnahmenansätzen untermauert, und schaffen somit die Grundlage zur Realisierung der Energiewende und der Klimaziele vor Ort sowie der Wertschöpfungseffekte in der Region.

Die wichtigsten Ziele der kommunalen Wärmeplanung:

  • Zusammenführung und Moderation wichtiger lokaler Akteure
  • Bündelung und Vernetzung bestehender Aktivitäten
  • Lokalisierung von Wärmequellen und Wärmesenken
  • Aufbau zukunftsfähiger (Versorgungs-) Strukturen
  • Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
  • Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Langfristige Senkung des Verbrauchs fossiler Energieträger
  • Senkung der Energieverbrauchskosten für Kommune, Gewerbe sowie Einwohner:innen

Als Teil der gesamten Energiewende und zur Nutzung von Synergien der Sektorkopplung, werden in der kommunalen Wärmeplanung auch der Bestand und die Entwicklungen in den Bereichen Städtebau, Sanierungsbedarf von Gebäuden, Demografie, Elektrizität, technische Infrastrukturen sowie Energieerzeugungsanlagen berücksichtigt. Aus diesen Ergebnissen werden Maßnahmen gebietsspezifisch abgeleitet und Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen ausgesprochen. Die kommunale Wärmeplanung ist als rechtlich unverbindliche Strategie zu verstehen und gliedert sich durch die kontinuierliche Umsetzung wichtiger Klimaschutzmaßnahmen in die Klimaschutzstrategie einer jeden Kommune ein.

Mit Anpassung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) Mitte 2025 erfolgte die Integration des Bundes- Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auch für Baden-Württemberg. Somit sind seit dem alle Kommunen verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden gilt eine Frist bis Mitte 2026, für kleinere Kommunen bis Mitte 2028

Weiterführende Materialien

• Mehr Details zu den kommunalen Wärmeplanungen in den einzelnen Kommnunen.
FAQ zur Wärmeplanung und Wärmeplanungsgesetz des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wissensportal „Kommunale Wärmeplanung“ der KEA-BW
• Der ENERGIELEITPLAN Bruchsal wird seitens des Landes BW als Musterbeispiel für die kommunale Wärmeplanung hervorgehoben.

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