WINDENERGIE

WINDENERGIE – ZEIT SICH ZU BEWEGEN!

Was spricht für Windenergie?

Strom selbst erzeugen – Durch Windenergie können Kommunen und Bürger:innen selbst an der Energieerzeugung teilhaben. Durch die lokale Erzeugung verbleiben große Teile der Wertschöpfung in der Region und der Geldmittelabfluss ins Ausland, wie bei fossilen Energieträgern üblich, verringert sich signifikant.

Hohe Energiedichte – Aktuelle Windräder sind zwar mit bis zu 250 m sehr hoch, jedoch erzeugen Sie, gerechnet auf die benötigte Fläche, mit Abstand den höchsten Ertrag aller regenerativer Energien.

Der Mix macht es – Alleine ist keine Energieerzeugungsform die Lösung unseres Energiesystem. Weder fossil noch regenerativ. Eine gute Mischung verschiedener Technologien führt zum Ziel. Windenergie ergänzt sich perfekt mit Photovoltaik, da letztere vermehrt im Sommer hohe Erträge liefert während die Windenergie im Frühling / Herbst und über die Wintermonate mehr Leistung beitragen kann.

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Anteil Stromerzeugung Windenergie und Photovoltaik (Jahresverlauf Deutschland 2023)

Wissenswertes

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergie wurden kürzlich durch verschiedene Gesetzesänderungen angepasst, insbesondere durch das Wind-an-Land-Gesetz
(WaLG). Im Detail:

  • Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Dieses Gesetz legt verbindliche Flächenziele für Windvorranggebiete fest. Für Baden-Württemberg beträgt das Ziel 1,8 % der Landesfläche. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) ist für den Landkreis Karlsruhe zuständig und aktuell dabei, entsprechende Vorranggebiete auszuweisen.
  • Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW): Laut § 20 des KlimaG BW müssen die 1,8 % der Landesfläche bis zum 30.09.2025 ausgewiesen werden.
  • Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Raumordnungsgesetz (ROG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Diese Gesetze sind für die Planung von Windenergieprojekten von zentraler Bedeutung, da sie die Rahmenbedingungen für die Flächenausweisung und die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben regeln. Sie erleichtern und beschleunigen die Genehmigungsverfahren und gewährleisten, dass der Ausbau von Windenergie im Einklang mit anderen rechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen erfolgt.

Zukünftige Flächenausweisung: Sollte keine Fläche in einem Windvorranggebiet ausgewiesen werden, können Kommunen dennoch später noch eigene Flächen über den
Flächennutzungsplan (FNP) oder Bebauungsplan (B-Plan) ausweisen, was jedoch mit sehr hohem Planungsaufwand verbunden ist.

In Baden-Württemberg sind die zwölf Regionalverbände für die Ausweisung der Vorranggebiete zuständig. Für den Landkreis Karlsruhe ist der entsprechende Regionalverband Mittlerer Oberrhein der Planer. Dieser wird in Form der Teilregionalplans Wind die festgelegten Gebiete veröffentlichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier beim Regionalverband. Alternativ über ein Offenlageverfahren. Anfang 2025, vermutlich im Februar, wird eine solche Offenlage wieder stattfinden.

Regional verband Mittlerer Oberrhein

Das Landratsamt Karlsruhe stellt in Form der unteren Immissionsschutzbehörde die Genehmigungsbehörde dar. Der Antrag zur
Errichtung nach BImSchG ist hier einzureichen und wird dort beschieden.

Die Gesamthöhe der im Jahr 2024 neu zugebauten Windenergieanlagen (24 Stück) in Baden-Württemberg lag im Durchschnitt bei 226 m. Dabei betrug die durchschnittliche Nabenhöhe 155 m und der Rotordurchmesser 141 m. Diese Anlagen hatten im Mittel eine Leistung von 4,6 MW. Weitere Informationen (deutschlandweit) finden Sie hierzu in der Veröffentlichung der Deutschen Windguard „Status des Windenergieausbaus an Land“.

Generell lässt sich sagen, dass die Anlagen in den letzten Jahren und auch zukünftig höher und Leistungsstärker werden. Das hat den einfachen Grund, dass in größerer Höhe die Windströmung stärker und gleichmäßiger ist, wodurch die Windenergieanlagen mehr Strom produzieren können. Aktuell entwickelte Anlagen sind bis zu 290 m in der Gesamthöhe und erreichen bereits die 7 MW Leistungsklasse. Aufgrund des zeitlichen Versatzes zwischen Entwicklung neuer Anlagen und tatsächlicher Errichtung nach langer Genehmigungsphase werden diese Anlagen erst in den kommenden Jahren vermehrt errichtet werden.

Die Stromerzeugung aus Windenergie ist besonders flächeneffizient. Pro Hektar versiegelter Fläche kann ein Ertrag von rund 18.000.000 kWh erreicht werden. Damit können rund 6.000 Haushalte bilanziell versorgt werden. Das liegt daran das die Anlagen im Vergleich zu anderer erneuerbarer Energieerzeugung wie Photovoltaik und Biomasse ihre Leistung nicht primär von der Fläche am Boden, sondern viel mehr aus der Höhe der Anlage und der Größe der Rotorblätter abhängig ist. Grundsätzlich gilt, je höher und größer die Rotorblätter sind, desto mehr Energie kann aus dem Wind gewonnen werden. Im Vergleich dazu die Flächenerträge anderer Erzeugungsformen:

  • Photovoltaik (PV): Photovoltaik-Freiflächenanlagen erzielen rund 700.000 kWh pro Hektar. Damit können etwa 230 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgt werden.
  • Biomasse: Die Erzeugung aus Biomasse erreicht einen Energieertrag von 23.000 Kilowattstunden (kWh) pro Hektar Anbaufläche. Damit können etwa 7 Haushalte pro Jahr
    mit Strom versorgt werden.

Was man mit diesen Energiemengen jeweils alles machbar ist sowie die Quelle der Daten finden Sie im Video des Thünen Instituts dazu oder eine ausführliche Studie hier.

Die Vereinbarkeit von Naturschutz und Windenergie ist möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Durch den Ausbau der Windenergie wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet, was langfristig auch den Schutz von Arten und Lebensräumen fördert. Allerdings stehen diesem Ziel immer wieder Konflikte mit dem Artenschutz gegenüber, insbesondere durch mögliche Gefährdungen von Vögeln und Fledermäusen.

Folgende Maßnahmen zur Vereinbarkeit werden daher angewendet:

1. Rechtliche Vorgaben

Windenergievorhaben müssen den Artenschutzregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprechen. Besonders geschützte Gebiete wie Nationalparks und
Naturschutzgebiete sind von der Windenergienutzung ausgeschlossen.

2. Standortwahl

Konfliktträchtige Bereiche, etwa Brut- und Rastgebiete sensibler Arten, werden bei der Planung ausgeschlossen. Dies reduziert das Risiko von Kollisionen erheblich.

3. Schutzmaßnahmen für Tiere

  • Fledermäuse: Anlagen werden bspw. in wärmeren Nächten mit niedrigen Windgeschwindigkeiten, wenn Fledermäuse besonders aktiv sind, abgeschaltet.
  • Vögel: Für verschiedene windkraftsensible Arten gibt es verschiedene Distanzen zu den geplanten Windenergieanlagen (Nahbereich, zentraler und erweiterter
    Prüfbereich) in denen im Rahmen der Genehmigungsplanung intensive Artenschutzuntersuchungen durchgeführt werden müssen.

4. Datenbasierte Planung

In ausgewiesenen Windenergiegebieten kann auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden, während außerhalb dieser Gebiete weiterhin Bestandserfassungen erforderlich sind. Habitatpotenzial- und Raumnutzungsanalysen sowie probabilistische Methoden helfen, das Kollisionsrisiko zu bewerten.

5. Ausgleichsmaßnahmen

Mit diesen Ansätzen wird eine Balance zwischen dem notwendigen Klimaschutz und der Bewahrung der biologischen Vielfalt geschaffen. Weitere Informationen zu einem naturverträglichen Ausbau der Windenergie liefert der NABU in seiner gleichnamigen Veröffentlichung. Detaillierte Informationen bspw. zu den Schutzbereichen sensibler Vogelarten finden Sie auf der Seite Natur- und Artenschutz der FA Wind. Ein weitere Stelle für dieses Thema haben NABU & BUND mit dem Dialogforum Energiewende & Naturschutz geschaffen.

Bürger:innen vor Ort können auf verschiedene Weise an einem Windenergieprojekt teilhaben und davon profitieren:

1. Finanzielle Beteiligung

  • Bürger:innen können sich direkt finanziell am Windpark beteiligen, beispielsweise über regionale Bürgerenergiegenossenschaften. Eine weitere Möglichkeit sind Windsparbriefe die es ermöglichen sich über eine Bank finanziell am Windpark zu beteiligen, indem sie für eine feste Laufzeit Geld anlegen und dafür eine feste Verzinsung erhalten.
  • Alternativ können sie indirekt über kommunale Einrichtungen wie Stadtwerke partizipieren. Diese Modelle ermöglichen es, am Gewinn des Windparks teilzuhaben und tragen zur regionalen Wertschöpfung bei.

2. Beteiligung durch Pachteinnahmen

Grundstückseigentümer/innen profitieren von den klassischen Pachteinnahmen, die oft als prozentuale Beteiligung am Stromertrag des Windparks ausgezahlt werden.

3. § 6 EEG-Regelung

Kommunen können sich gemäß § 6 EEG finanziell am Ausbau von Windenergie beteiligen. Im Umkreis von 2.500 Metern um eine Windenergieanlage kann jeder betroffenen Kommune bis zu 0,2 ct/kWh des eingespeisten Stroms angeboten werden. Dies kann indirekt auch der lokalen Bevölkerung zugutekommen, z. B. durch die Nutzung dieser Mittel für kommunale Projekte.

4. Indirekte Vorteile durch kommunale Einnahmen

  • Einnahmen aus der Gewerbesteuer oder Pachteinnahmen können von Kommunen genutzt werden, um lokale Projekte wie den Ausbau des ÖPNV, Kulturangebote oder andere wertschöpfende Maßnahmen vor Ort zu fördern.
  • Wenn sich der Betriebssitz des Anlagenbetreibers in der Kommune befindet, bleibt ein größerer Anteil der Gewerbesteuer vor Ort.

5. Regionale Wertschöpfung

Durch die Realisierung des Windparks können lokale Unternehmen eingebunden und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies stärkt die regionale Wirtschaft und erhöht die Akzeptanz der Bevölkerung.

Diese Beteiligungsmöglichkeiten schaffen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern können auch die Akzeptanz und Unterstützung der Bürger:innen für Windenergieprojekte fördern.

Kommunen können auf verschiedene Weisen von Windenergieprojekten profitieren:

1. Einnahmen aus Gewerbesteuer

Kommunen erhalten von Windenergieanlagen Gewerbesteuer, wobei 90 % der Steuer an die Standortkommune und 10 % an den Sitz der Betriebsgesellschaft gehen. Wenn der Betreiber seinen Sitz in der Kommune hat, fließt die gesamte Gewerbesteuer in die Kommune. Die Zahlung der Gewerbesteuer startet aber meist erst verzögert, da zu Betriebsstart des Windrades erst dessen Baukosten wieder gedeckt werden müssen.

2. Finanzielle Beteiligung durch § 6 EEG

Laut § 6 EEG können Kommunen finanziell am Ausbau von Windenergieanlagen teilhaben. Innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um eine Windenergieanlage kann den
betroffenen Kommunen ein Anteil von bis zu 0,2 ct/kWh des eingespeisten Stroms angeboten werden. Dies kann den Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle bieten.

3. Pachteinnahmen

Kommunen, die Landflächen für Windenergieprojekte zur Verfügung stellen, können durch Pachtverträge regelmäßig Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen werden in der Regel als prozentuale Beteiligung am Stromertrag der Windanlage gezahlt und sind meist im hohen fünfstelligen Bereich (pro Jahr) und können bei guten Flächen auch über die 100.000 € Grenze hinaus gehen.

4. Günstiger regionaler Strombezug

Kommunen können durch Windenergieprojekte ihren Bürger:innen Zugang zu günstigem, regional produziertem Strom ermöglichen. Dies reduziert die Abhängigkeit von externen Energiequellen und stärkt die Energieversorgung vor Ort. Dazu muss bereits in der Planungsphase mit dem späteren Betreiber verhandelt werden wie eine solche Teilhabe am lokal produzierten Strom stattfinden kann. Ein guter Partner hierbei können, falls vorhanden, die lokalen Stadtwerke sein.

5. Regionale Wertschöpfung

Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen kann Arbeitsplätze schaffen und stärkt die regionale Wirtschaft. Lokale Unternehmen können in die Vorbereitung der Flächen und bei der Errichtung der Anlagen eingebunden werden. Auch die Ansiedlung von Fachunternehmen ist potenziell möglich. Zudem können Kommunen die erwirtschafteten Erträge in lokale Projekte wie den Ausbau des ÖPNV, Schulen oder Kulturstätten reinvestieren.

Insgesamt bieten Windenergieprojekte den Kommunen nicht nur direkte finanzielle Einnahmen durch Gewerbesteuer, Pachtverträge und Beteiligungen, sondern auch die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung und Verwirklichung von Windparks zu beteiligen. Dies schafft nicht nur eine langfristige Einnahmequelle, sondern stärkt auch die lokale Wirtschaft und fördert die regionale Wertschöpfung da die Ausgaben für Energie vermehrt in der Region und in Deutschland verbleiben, verglichen mit fossilen Energieträgern.

Bürgerenergiegenossenschaften (BEGs) sind lokale, genossenschaftliche Organisationen, die es Bürger:innen ermöglichen, in erneuerbare Energieprojekte wie bspw. Windkraft aber auch Photovoltaik, Wärmeerzeugung und ähnliches zu investieren. Diese Genossenschaften fördern die Beteiligung an der Energiegewinnung und -verwertung, wobei Mitglieder sowohl Mitspracherecht als auch finanzielle Vorteile erhalten. Besonders im Windenergiesektor tragen BEGs zur regionalen Wertschöpfung bei, stärken die lokale Wirtschaft und fördern eine nachhaltige Energieversorgung. Interessierte können Mitglied werden und durch Investitionen oder Beteiligungen am Windpark profitieren, wobei die Mitbestimmung und langfristige Einnahmen durch eine stabile Energiequelle gewährleistet sind. Weitere Infos gibt es bei ihrer lokalen BEG oder dem Baden-Württembergischen BürgerEnergiegenossenschafts-Verband.

Im Landkreis Karlsruhe gibt es viele verschiedene aktive BEG:

Es gibt sehr viele Behörden, Initiativen, Vereine, Unternehmen und ähnliche Stellen welche sachlichen Informationen zur Windenergie liefern. Einige davon finden Sie
nachfolgend:

  • Die Gewerbeaufsicht tritt nach Außerkrafttreten des Windenergieatlas BW (2019) als zentrale Stelle für Projektierer, Planern, Behörden sowie der interessierten Öffentlichkeit auf. Dort finden Sie vor allem viele rechtliche Themen und behördliche Schreiben und Weisungen / Handlungsempfehlungen
  • Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) informiert vor allem zu den Themen Immissions- und Naturschutz
  • Das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg liefert ebenfalls viele allgemeine Informationen und unter anderem auch den Windenergieatlas des Landes
  • Die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) ist beim Regierungspräsidium angesiedelt und dient vor allem zu Beratung von Städten und Gemeinden, Planungsträgern und Investoren insbesondere in genehmigungsrechtlichen und planerischen Fragen
  • Auch die lokalen Kommunen informieren häufig auf ihren Webseiten oder bei aktuellen Projekten auch in den Amtsblättern oder ähnlichen Medien über das Thema Windkraft. Ein lokales Beispiel ist hier die Website der Stadt Bruchsal. Weitere finden Sie, falls vorhanden, auf der Homepage ihrer Kommune.
  • Das Forum Energiedialog (FED) unterstützt Kommunen bei der Bewältigung von Konflikten um Windenergie, fördert transparenten Dialog und arbeitet eng mit lokalen Entscheidungsträgern zusammen, um Akzeptanz und Meinungsvielfalt zu berücksichtigen (bspw. durch Infoabende).
  • Das Dialogforum Energiewende & Naturschutz wurde von NABU & BUND ins Leben gerufen und dient als Anlauf- und Informationsstelle für alle Themen rund um einen naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energie, speziell die Windenergie.
  • Die Fachagentur Wind informiert ebenfalls über nahezu alle Themen rund um die Windenergie. Oft auch zu sehr spezifischen Themen.
  • Der Bundesverband Wind informiert in seinen Veröffentlichungen sämtliche Themen und greift dort auch immer wieder Kritikpunkte auf und liefert dazu entsprechende Faktenlagen
  • Windguard bietet vor allem ausführliche Statistiken zum Windenergieausbau an sowie Studien zu verschiedenen weiteren Themen wie Wertschöpfung, Kosten uvm.
  • WindRat ist ein Zusammenschluss von einigen Projektentwicklern, (Energie-)Agenturen, Vereinen und Verbänden aus dem Bereich „Energie & Umwelt“, welche mit Zahlen, Daten, Fakten und Nachrichten über die Windenergie im Allgemeinen und besonders die konfliktbehafteten Themen informiert.
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