Nach gut drei Jahren trat am 29. Januar 2026 die Teilfortschreibung „Solar“ des Verbands Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) in Kraft. Damit hat der Verband nach gründlicher Flächenermittlung, Planung, Prüfung und auch Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerschaft knapp siebzig Vorranggebiete ausgewiesen. Damit steht der Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen auf diesen Flächen zumindest juristisch und planungsrechtlich nichts mehr im Wege. Allerdings heißt das nicht, dass dort auch entsprechende PV-Anlagen gebaut werden müssen.
Die genauen Flächen und alle wichtigen Dokumente zum Verfahren können unter region-karlsruhe.de/… heruntergeladen werden. Das größte Gebiet umfasst 45 Hektar, insgesamt kommen in der Region 685 Hektar zusammen. Das entspricht 0,32 % der Gesamtfläche und übersteigt damit die gesetzlich geforderten 0,2 % deutlich. In der Regel handelt es sich dabei um Gebiete, die für andere Nutzungen weniger gut geeignet sind, wie beispielsweise Deponieflächen, schadstoffbelastete Areale oder Gebiete neben oder zwischen Verkehrslinien. Aber auch zwölf Flächen für schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen sind ausgewiesen. Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske zeigt sich mit dem Ergebnis des langen Prozesses zufrieden: „Bei diesen Vorranggebieten handelt es sich um die regionalen Beststandorte für die Solarenergienutzung auf Freiflächen. Der Plan ist ein wichtiger Baustein für eine resiliente Energieversorgung und ergänzt die vom Landesgesetzgeber geforderte Öffnung der Regionalen Grünzüge außerhalb der naturschutzsensibelsten Bereiche für Freiflächenphotovoltaik.“
Neben der nun rechtskräftigen Teilfortschreibung „Solar“ steht auch das Inkrafttreten des Teilregionalplans „Windenergie“ bevor. Hier werden 52 Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. das entspricht 1,9 % der Fläche der Verbandsregion und liegt damit 0,1 % über dem gesetzlich geforderten Wert. Nachdem die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans am 17.12.2025 als Satzung beschlossen hat, trifft sie am 18.03.2026 in Kraft, sofern das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Baden-Württemberg keine Einwände erhebt. Alle relevanten Dokumente zum Verfahren finden sich unter region-karlsruhe.de/….
Vorausgegangen waren bei beiden Verfahren mehrere Offenlagen mit der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Organisationen oder Kommunen, Einwände oder Anregungen anzubringen. Sie alle wurden geprüft und fanden, wo sinnvoll und möglich, auch Eingang in die Anpassung der Pläne. Zwar konnten nicht alle Bedenken und Widerstände ausgeräumt werden, doch auch für die, die Windkraftanlagen oder Freiflächen-PV-Anlagen generell kritisch gegenüberstehen, hat das Verfahren einen Vorteil: Hätte man sich nicht auf die Ausweisung der vorgeschriebenen Flächenanteile einigen können, wäre kraft Gesetz die Verhinderung entsprechender Anlagen auf sonstigen, auch weniger geeigneten Flächen erheblich schwieriger geworden.








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