Das PV-Netzwerk BW hat verschiedentliche Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV-Anlagen zum Anlass genommen, neue Informationen als Planungshilfe vor allem für Kommunen zusammenzustellen. Sie wurden nun in einer aktualisierten Checkliste mit detailliertem Ablaufplan unter dem Titel “Die 10 Gebote der Freiflächen-PV” veröffentlicht, die unter photovoltaik-bw.de/… kostenlos heruntergeladen werden kann.
Hintergrund ist, dass im Juni 2025 eine Novelle der Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg in Kraft getreten ist. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und dafür die entsprechenden Genehmigungsprozesse zu vereinfachen. Erreicht werden soll das unter anderem durch eine erweiterte “Verfahrensfreistellung” von PV-Anlagen. Konkret bedeutet das, dass ab sofort für die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen keine Baugenehmigung mehr eingeholt werden muss. Bislang galt diese Befreiung nur für Anlagen mit einer Begrenzung auf 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge. Ausgenommen von der Befreiung sind etwaige Batteriespeicher für Solarparks, für die in der Regel auch in Zukunft eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Die Veröffentlichung des PV-Netzwerks war den Beteiligten ein Anliegen, da erfahrungsgemäß auch auf kommunaler Seite häufig Verunsicherung über die Rechtslage besteht, sobald gesetzliche Regelungen zum Ausbau erneuerbarer Energien neu gefasst werden. Aus diesem Grund hatte das Netzwerk auch direkt im Juli 2025 eine Online-Veranstaltung zu der veränderten Rechtslage angeboten. Auch der Link zum kostenfreien Streamen der aufgezeichneten Veranstaltung wurde jetzt unter photovoltaik-bw.de/… online gestellt.






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