Das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) legt in seiner neuesten Fassung neben Klimaschutzmaßnahmen zunehmend den Fokus auch auf Klimapassungsmaßnahmen. Grund hierfür ist, dass die Folgen des Klimawandels auch in Baden-Württemberg bereits heute spürbar sind. Hitzewellen, Trockenheit und Starkregenereignisse treten verstärkt auf und haben signifikante Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Je weiter der Klimawandel voranschreitet, desto häufiger und stärker werden Extremwetterereignisse eintreten. Es ist von besonderer Bedeutung, dass Schritte unternommen werden, um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels weiter voranzutreiben.
Mit der Novellierung des KlimaG BW vom 23.07.2025 wird nun die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtend. Bis zum 30.06.2031 muss ein Konzept für das eigene Gebiet erstellt und beschlossen werden. Auf kommunaler Ebene sind Große Kreisstädte ebenfalls zur Erstellung eigener Konzepte bis zum selben Datum verpflichtet. Für die verbliebenen Kommunen wird ein übergreifendes Anpassungskonzept durch den Landkreis erstellt, das bis zum 30.06.2034 vorliegen muss. Die Erstellung der Anpassungskonzepte wird vom Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt.
Ein Klimaanpassungskonzept besteht aus drei Bausteinen:
- einer Klimawirkungsanalyse, um die Auswirkungen des Klimawandels auf den Landkreis oder die Kommune genauer zu untersuchen,
- einer Betroffenheitsanalyse, um verletzliche Handlungsfelder oder Bevölkerungsgruppen zu identifizieren, und
- einen Maßnahmenkatalog mit Ansätzen für eine Vorsorge vor Extremwetterereignissen und einen besseren Schutz der Bevölkerung.
Damit haben die Kommunen und Landkreise wirksame Instrumente in der Hand, um auf Grundlage des Konzeptes eine zielgerichtete Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und umzusetzen. Die UEA wird die 32 Städte und Gemeinden im Landkreis beim Thema Klimawandelanpassung unterstützen und begleiten.







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