Besitzerinnen und Besitzer von größeren Wohngebäuden, also Häusern mit mindestens sechs Wohneinheiten, sind verpflichtet, eingebaute Heizungen nach spätestens 16 Jahren auf ihre Effizienz und optimale Einstellung überprüfen zu lassen. Darauf wies jüngst die Initiative Zukunft Altbau hin, die von der KEA-BW getragen und vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
Damit müssen alle Heizungsanlagen, die zwischen 30. September 2009 und 31. Dezember 2010 eingebaut wurden, bis Ende dieses Jahres von entsprechenden Fachleuten geprüft werden. Für Anlagen mit Einbau vor 30. September 2009 gewährt der Gesetzgeber eine Schonfrist für die Prüfung bis 30. September 2027.
Zugelassen für die Überprüfung sind Fachleute für Heizungsinstallation, Energieberatende oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Sie klären zunächst, ob die Regeleinstellungen der Heizung zur Nutzung im Gebäude passen und ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Anschließend wird geprüft, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt und eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist. Außer der Heizung selbst wird auch darauf geachtet, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist. Natürlich unterstützen die Fachleute zusätzlich auch mit Energiespartipps für den Betrieb der Heizungsanlage, aber auch für das Heizverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die genauen Fristen, aber auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Heizungsanlagen und natürlich Kontaktmöglichkeiten für eine eingehendere Beratung sind nachzulesen in der entsprechenden Pressemitteilung von Zukunft Altbau.






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