Am 23. Juli 2025 hat der Landtag Baden-Württemberg die Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KlimaG BW) beschlossen. Dabei wurden insbesondere Änderungen an den Regelungen zur Kommunalen Wärmeplanung vorgenommen, um Rechtssicherheit durch die Abstimmung auf das entsprechende Bundesgesetz (Wärmeplanungsgesetz – WPG) zu gewährleisten. Unter anderem wurde nun auch festgelegt, dass als Zieljahr 2040 vorgegeben wird – bis dahin müssen alle Wärmenetze klimaneutral betrieben werden. Damit einher geht die Schaffung von Transparenz durch eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmepläne.
Weiter wurde beschlossen, dass kommunale Klimawandelanpassungs-Konzepte erstellt werden müssen. Diese sind von den Land- und Stadtkreisen sowie den Großen Kreisstädten zu erarbeiten. Ziel ist es, konkret und vorausschauend auf klimabedingte Risiken wie Hitze, Starkregen oder Trockenheit zu reagieren. Damit wird das neue KlimaG von einem ursprünglich reinen Klimaschutz-Gesetz auf entscheidende weitere Zielsetzungen ausgeweitet und hat neben dem Klimaaspekt auch zukunftsweisende Auswirkungen auf Katastrophenschutz, Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung und Risikomanagement im Zusammenhang mit Extremwetter-Ereignissen.
Hinzu kommen verschiedene Verpflichtungen für die Landesliegenschaften, wie zum Beispiel der verpflichtende Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen im Eigentum des Landes sowie deren Überdachung mit Photovoltaikanlagen. Diese Verpflichtung bestand für Kommunen und auch private Betreiber von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen bereits seit dem 1. Januar 2022.
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich mit der Gesetzesnovellierung nichts, der Fokus liegt also ausschließlich auf den Kommunen und Liegenschaften des Landes sowie deren Verpflichtungen.







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