Bis Ende Mai müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Damit ändern sich auch einige Details im Zusammenhang mit den bisherigen Energieausweisen für Gebäude in Deutschland. Darauf weist die Initiative “Zukunft Altbau” der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH in einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung hin.
So wird die Skala der Energieeffizienz-Bewertung von Gebäuden an die Bewertungsklassen von Haushaltsgeräten angepasst, womit künftig nicht mehr A+ bis H, sondern dann A bis G angegeben werden. Ausgenommen sind bereits erstellte Energieausweise, die bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit noch auf die bisherige Skala zurückgreifen dürfen.
Ziel der Umstellung ist, die tatsächliche Energieeffizienz besser einschätzen zu können. So wird Klasse A ausschließlich für Nullemissionsgebäude angewendet werden, während Klasse G die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands in einem Land repräsentieren soll. Die anderen Klassen, also B bis F, werden dann in ungefähr gleich großen Anteilen den restlichen Gebäuden eines Landes zugeordnet. Das heißt natürlich auch, dass sich die Klassen von Land zu Land unterscheiden können.
Neu ist außerdem, dass nun auch bei der Verlängerung von Mietverträgen oder nach größeren Sanierungen Energieausweise zu erstellen sind. Eine “größere Sanierung” in diesem Sinne liegt vor, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder mindestens ein Viertel des Gebäudewerts von der Sanierung betroffen ist. Das betrifft nicht nur private Gebäude, sondern auch Liegenschaften im Eigentum von Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen. Fehlt ein vorgeschriebener Energieausweis, kann es teuer werden: Es drohen in dem Fall Bußgelder bis 10.000 EUR.
Unverändert bleibt die Unterscheidung der beiden Typen, nämlich des (in den meisten Fällen vorgeschriebenen) Bedarfs- und des Verbrauchsausweises. Wann welcher der beiden Typen zugelassen und sinnvoll ist, kann unter anderem in dieser Pressemitteilung nachgelesen werden. Wenn Sie Fragen haben und im Landkreis Karlsruhe wohnen, können wir Sie gerne kostenfrei beraten. Auf unserer Website finden Sie unsere Kontaktdetails.






Comments are closed.