Der Staat fördert seit 2001 die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen ausgelaufen. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich. Es gibt mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen:
Die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, für die ausgeförderten Anlagen den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und zwar zum geltenden Marktwert abzüglich einer Prämie für den Netzbetreiber.
Des Weiteren können Anlageneigentümer auch einen Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch wählen. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage.
Für kleinere Anlagen ist eher die Variante Volleinspeisung beim Netzbetreiber empfehlenswert. Für die Energiewende lohnt sich der Weiterbetrieb aber auf jeden Fall.
Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Anlageneigentümer sollten im Einzelfall Fachleute fragen, welche Variante am besten passt. Ausführliche Informationen zu Photovoltaikanlagen erhalten Sie von Herrn Wink von der UEA unter der Telefonnummer 0721 936 99730 oder per E-Mail an
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09