Zum 1. Februar 2024 wurden die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen angepasst. Maßgeblich für die neuen EEG-Vergütungssätze, die nach EEG 2023 § 49 geregelt sind, ist das Datum der Inbetriebnahme neuer Anlagen; Bestandsanlagen sind damit also nicht betroffen.
Im EEG ist geregelt, dass die Einspeisevergütung jährlich jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um 1 Prozent sinkt. Dabei gilt der aktuell bei Inbetriebnahme neuer PV-Anlagen anzusetzende Vergütungssatz gleichbleibend für 20 Jahre. Unterschiedliche Sätze gelten für Teileinspeisung und Volleinspeisung, aber auch abhängig von der Anlagengröße. So werden beispielsweise bei installierten Anlagen der Leistungsteil von 10 bis 40 kWp bei Teileinspeisung mit 7,03 Cent pro kWh vergütet, bei Volleinspeisung werden sogar 10,79 ct/kWh bezahlt. Ab einer Nennleistung von 100 kWp ist die Direktvermarktung des Stroms an der Strombörse verpflichtend, unter 100 kWp kann statt der festen Einspeisevergütung optional auch die Direktvermarktung gewählt werden. Dann berechnet sich der anzulegende Wert aus der festen Einspeisevergütung zuzüglich 0,4 ct/kWh.
Auch wenn die Absenkung von Vergütungssätzen PV-Anlagen auf den ersten Blick weniger attraktiv macht, lohnt sich die Installation von Solarmodulen auf dem eigenen Dach nach wie vor allemal. Zum einen fällt eine Senkung von einem Prozent rechnerisch kaum ins Gewicht, zum anderen dürften die durch Eigenerzeugung eingesparten Stromkosten in den kommenden Jahren schon allein wegen der steigenden CO2-Abgaben deutlich steigen. Und während die Rentabilität einer PV-Anlage im Regelfall auf 20 Jahre Nutzungsdauer angelegt ist, beträgt die tatsächliche Lebenserwartung meist mehr als 30 Jahre, in denen der Solarstrom kostenlos vom eigenen Dach kommt.
Die genauen Vergütungssätze sind in folgenden Übersichten des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg übersichtlich grafisch dargestellt, die Sie sich kostenlos herunterladen können:
Vergütungssätze PV auf Wohngebäuden
Vergütungssätze PV auf Gewerbegebäuden
Für Anlagen, die jetzt gerade 20 Jahre alt werden und die damit aus der EEG-Förderung herausfallen, hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg außerdem eine Übersichtsseite erstellt, auf der wirtschaftlich sinnvolle Optionen für den Weiterbetrieb erläutert werden: photovoltaik-bw.de/themen/ue20-photovoltaik-anlagen
Wer eine persönliche, individuelle Beratung rund um Photovoltaik vom eigenen Dach wünscht, kann sich auch jederzeit an das Expertenteam der UEA wenden. Terminanfragen sind unter zeozweifrei.de/photovoltaik/ oder direkt per Mail an möglich.
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