Am 26.04.2024 verabschiedete der Bundestag das von der Branche und Klimaschutz-Organisationen lang ersehnte Solarpaket I. Gleich im Anschluss wurde das Gesetz vom Bundesrat ratifiziert, sodass es jetzt mit Unterschrift des Bundespräsidenten einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. Ursprünglich sollte das Solarpaket I schon zu Beginn dieses Jahres gelten.
Ein Hauptziel des Gesetzes ist neben der Beschleunigung des PV-Ausbaus der Bürokratieabbau. Dafür werden mit dem “Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung”, wie das Solarpaket offiziell heißt, die Rahmenbedingungen für viele Bereiche der Photovoltaik von der Balkon-PV-Anlage bis zum Solarkraftwerk auf der freien Fläche umfassend angepasst.
Attraktive Vereinfachungen bringt das Gesetz vor allem rund um die Balkon-PV: Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nun nicht mehr nötig, die verpflichtende Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde deutlich vereinfacht und die Duldung alter rückwärtsdrehender Zähler ist nun auch gesichert. Aber auch viele Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäudedächern profitieren vom Solarpaket. So wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich, was die Umsetzung von Anlagen auf Mehrparteienhäuser erheblich vereinfacht. Für große Anlagen ab 40 kWp wurde außerdem die Vergütung für die Netzeinspeisung um 1,5 ct/kWh erhöht und die Übergangsregelung für ausgeförderte Anlagen verlängert sich um 5 Jahre bis zum Jahr 2032.
Der “Resilienzbonus”, mit dem die Nutzung von Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Produktion gefördert würde, hat es letztendlich nicht ins Gesetz geschafft, nachdem die Diskussion um dieses Instrument der Hauptgrund für die verzögerte Verabschiedung des Solarpakets I gewesen war. Die Befürworter wollten mit diesem Bonus die Abhängigkeit von nicht-europäischen Importen verringern und die angeschlagenen heimischen Modulhersteller der Solarindustrie stärken.
Manche hoffen optimistisch, dass es der Resilienzbonus ins Solarpaket II schaffen könnte, das auch bereits in der Planung ist. Es soll den PV-Ausbau in Deutschland zusätzlich beschleunigen und unter anderem das relativ neue Thema Energy-Sharing regeln. Mit einem Inkrafttreten des Solarpakets II ist allerdings wohl vor Jahresende nicht zu rechnen.
Doch auch das neue Solarpaket I ist ein attraktiver Anreiz für alle, die bisher keinen Solarstrom erzeugen, sich jetzt noch einmal intensiv mit der Anschaffung einer PV-Anlage auseinanderzusetzen. Interessierte im Landkreis Karlsruhe haben dabei die Möglichkeit, über das PV-Beratungsnetzwerk der UEA eine kostenlose und anbieterneutrale Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos dazu und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gibt es unter https://zeozweifrei.de/photovoltaik/.
Einen Überblick über das Solarpaket I bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Website unter bmwk.de zum Download an.
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