Seit dem Beginn der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei im Jahr 2009 steht die UEA der Großen Kreisstadt Ettlingen bei ihren Klimaschutzprozessen beratend und unterstützend zur Seite. Neben weiteren Wärmenetzen realisierte Ettlingen im Rahmen eines Energiequartiers das Modellprojekt „Nahwärmenetz Musikerviertel Ettlingen“.
ETTLINGEN
Energieplan
Die Energieplanung ermöglicht Kommunen eine ganzheitliche und auf die gesamte Gemarkung bezogene strategische Betrachtung ihres energetischen Bestands sowie Potenzials. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Zielszenario der dekarbonisierten Energieversorgung ableiten. Die Große Kreisstadt Ettlingen ist im Rahmen des Klimaschutzgesetztes Baden-Württemberg bis Ende 2023 zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet und treibt diesen strategischen Prozess im Rahmen des Energieplans seit 2022 voran.
Energiequartiere
Im Rahmen eines Energiequartiers wird ein integriertes Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung erstellt, das dann über ein Sanierungsmanagement umgesetzt werden soll. Ziel ist, die Energieeffizienz im Quartier mit geeigneten Maßnahmen zu steigern und eine nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung voranzutreiben. Für das Musikerviertel in Ettlingen wurde ein Quartierskonzept erstellt und das Sanierungsmanagement erfolgreich durchgeführt.
Wärmenetze
Wärmenetze spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Energiewende und beim Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Die Stadtwerke Ettlingen betreiben das Nahwärmenetz im Musikerviertel, welches neben dem Beruflichen Bildungszentrum und der Wilhelm-Lorenz-Realschule auch eine große Anzahl an privaten Wohngebäuden versorgt. Mehrere weitere Netze sind in Planung.
Photovoltaik
Die Photovoltaik-Potenzialanalyse für kommunale Liegenschaften umfasst eine technische und wirtschaftliche Betrachtung für die Belegung mit Photovoltaik-Anlagen. Das Ergebnis dient als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Gemeinderat, eine kommunale PV-Ausbaustrategie zu verabschieden. Ziel der Strategie ist, bis Ende 2025 alle geeigneten kommunalen Dächer mit PV-Anlagen zu belegen.