Photovoltaik

PHOTOVOLTAIK – ENERGIEWENDE KÖNNEN ALLE!

Was spricht für Photovoltaik?

Strom selbst erzeugen – Mit Photovoltaik (PV) können Sie aktiv die Energiewende mitgestalten und sich unabhängiger von den Stromversorgern machen. Fast jedes Dach kann bilanziell mehr Strom erzeugen als in einem Haushalt verbraucht wird.

Photovoltaik lohnt sich – Sie werden unabhängig von steigenden Strompreisen und produzieren den Strom kostengünstig selbst und profitieren von der Einspeisevergütung. Je nach Anlage amortisiert sich die Investition schon nach 10 Jahren.

Klimaschutz – Mit Photovoltaik schützen Sie das Klima. 1 m² Photovoltaik spart ca. 66 kg CO2 pro Jahr bzw. verhindert jede erzeugte Kilowattstunde PV-Strom ca. 330 Gramm CO2.

Häufig gestellte Fragen

Per Knopfdruck können Sie über den Solaratlas das Photovoltaik-Potenzial auf Ihrem Dach errechnen lassen und feststellen, ob Ihr Dach für eine Anlage geeignet ist.

solaratlas-Titelbild

Nach wie vor ist der Mythos weit verbreitet, dass das Dach nach Süden ausgerichtet sein sollte. Zwar wird auf einem reinen Süd-Dach bilanziell der meiste Strom erzeugt, jedoch mit einer starken Leistungsspitze zum Mittag, welche oft nicht selbst genutzt werden kann.

Bei einer Ost-West Anlage ist die Energieerzeugung über den Tag gleichmäßiger verteilt, wodurch sich der erzeugte Strom besser nutzen lässt. Der höhere Eigenverbrauch führt dazu, dass auch eine Ost-West Ausrichtung der Anlage wirtschaftlich ist, in einigen Fällen sogar wirtschaftlicher als eine Süd-Anlage. Bei Flachdächern erfolgt aufgrund der besseren Flächenausnutzung die Installation bevorzugt in Ost-West-Ausrichtung.

Tipp: Um den eventuell zukünftig steigenden Strombedarf durch bspw. Wärmepumpen oder E-Mobilität abdecken zu können, empfiehlt es sich in den meisten Fällen die vorhandenen geeigneten Dachflächen vollständig zu nutzen.

(1) Strom selbst verbrauchen – Den Strom für den regulären Haushaltsbedarf verwenden ist die einfachste Möglichkeit Stromkosten zu sparen. Bei Teileinspeiseanlagen wird der Strom automatisch immer zuerst für die Verbraucher verwendet und dann eingespeist. Je mehr die Geräte wie Wäschetrockner, Ofen etc. während den Sonnenstunden genutzt werden, desto besser.

(2) Strom speichern – Batteriespeicher ermöglichen in erster Linie, den tagsüber überschüssig produzierten Strom auch nach Sonnenuntergang noch nutzen zu können – das erhöht natürlich die Autarkie bzw. den Eigenverbrauch. Es ist auf eine sinnhafte Dimensionierung des Speichers zu achten. Zusammen mit einer Netztrennstelle können spezielle Batteriespeicher auch die Voraussetzung für Ersatzstromversorgung sein.

(3) Warmwasser und Zusatzheizung – Eine weitere Möglichkeit ist es, mit dem eignen Strom zu heizen bzw. die Heizung zu unterstützen: Hierbei wird der von der PV-Anlage bereitgestellte Strom genutzt, um eine Wärmepumpe oder einen Heizstab zu betreiben. Damit wird Warmwasser erzeugt, dass auch über die Nacht gespeichert werden kann.

(4) Kühlung – Gerade in heißen Sommermonaten erlangt die Klimatisierung und Kühlung des Gebäudes eine
steigende Bedeutung. Der erzeugte PV-Strom kann beispielsweise Ventilatoren, eine Klimaanlage oder eine
rückwärtsbetriebene Wärmepumpe antreiben, wobei nicht jede Wärmepumpe dazu in der Lage ist.

(5) Elektroauto – Auch Elektrofahrzeuge können mit der Photovoltaikanlage über eine Wallbox geladen werden.
Damit dies sinnvoll geschieht sollte das Fahrzeug hauptsächlich tagsüber geladen werden können und eine
Kommunikation zwischen Wallbox und Wechselrichter möglich sein. Nur so kann die Ladegeschwindigkeit an die
aktuelle Erzeugung angepasst werden.

(6) Einspeisen ins öffentliche Netz – Der Strom, der nicht vor Ort verbraucht werden kann, wird gegen eine
Vergütung nach dem EEG 2023 in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Nein, Batteriespeicher sind nicht zwingend notwendig. Batteriespeicher ermöglichen in erster Linie, den tagsüber überschüssig produzierten Strom auch nach Sonnenuntergang noch nutzen zu können – das erhöht die Autarkie bzw. den Eigenverbrauch und senkt somit die Stromkosten. Zusammen mit einem Netztrennschalter können spezielle Speicher bei einem Stromausfall den Haushalt temporär mit Ersatzstrom versorgen. Einige Batteriespeicher weisen eine einzelne Notstrom-Steckdose auf, an die bei einem Stromausfall einzelne Haushaltsgeräte angeschlossen werden können.

Die Funktionsfähigkeit einer PV-Anlage setzt keinen Speicher voraus. PV-Speicher können in sinnhafter Dimensionierung direkt installiert oder auch problemlos nachgerüstet werden, wobei auf ein sinnvolles Verhältnis zur Anlagengröße zu achten ist. Eine sinnvolle Speichergröße lässt sich anhand des durchschnittlichen Stromverbrauchs während der Dunkelzeit an einem Frühlings-/Herbsttag von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens durch Ablesen des Stromzählers überschlägig bestimmen. Batteriespeicher für Privathaushalte weisen meistens Kapazitäten zwischen 5 und 10 Kilowattstunden auf. Wollen Sie lieber eine technisch einfache und kostengünstigere Anlage haben, geht die Tendenz wohl eher Richtung einer Anlage ohne Speicher. Sind Sie jedoch vom Autarkiegedanken begeistert und sind vielleicht meist erst nach Sonnenuntergang zu Hause kann ein Speicher sinnvoll für Sie sein.  Bei der Anschaffung ist zu empfehlen einen Speicher mit Lithiumeisenphosphat-Technologie zu wählen, da diese gegenüber reinen Lithiumionen-Speichern eine längere Lebensdauer, reduziertes Brandverhalten und eine höhere Ein- und Ausspeicherleistung aufweisen.

Hinweis: Bei Kombination der PV-Anlage mit einem E-Auto oder einer Wärmepumpe steht durch den zusätzlichen Verbrauch weniger elektrische Energie zur Speicherung zur Verfügung.

Eine Übersicht zu regionalen Handwerksbetrieben finden Sie auf der Seite des Solaratlas. Nach der Durchführung des PV-Rechners, können Sie bis zu drei Angebote von regionalen Handwerksbetrieben anfordern. Auch das Photovoltaik-Netzwerk bietet auf seiner Homepage eine BW-weite filterbare Handwerksbetriebsliste an. Zudem können Sie über die gängigen Suchmaschinen Firmen in Ihrer Umgebung herausfiltern. Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie vor allem regionale Anbieter.

Es ist außerdem ratsam, mindestens drei Angebote von Handwerksbetrieben einzuholen. Falls Sie sich unsicher sind, können wir gerne erhaltene Angebote in einem Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam betrachten.

Die Investition einer Photovoltaikanlage als Einzelmaßnahme ist derzeit seitens des Landkreises, des Landes und des Bundes nicht förderfähig. Vergütet wird der ins Netz eingespeiste Strom mit einer über 20 Jahre plus das angebrochene Inbetriebnahmejahr gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung nach dem EEG 2023. Detaillierte Informationen zu Einspeisevergütung und zum EEG-Gesetz finden Sie hier:

5.1 Bund und Land

Sollten Sie zur Finanzierung auf einen Kredit angewiesen sein, bietet die KFW günstige Darlehen an.

5.2 Förderungen im Landkreis Karlsruhe

Ein paar wenige Kommunen im Landkreis Karlsruhe haben Photovoltaik-Förderprogramme aufgesetzt.  Informieren Sie sich dazu direkt auf den Internetseiten Ihrer Stadt/Gemeinde. Der Landkreis selbst bietet keine Förderung für Photovoltaikanlagen an.

Seit Januar 2023 ist mit dem neuen Jahressteuergesetz die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte deutlich einfacher geworden. Für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp und Stromspeicher gilt die Umsatzsteuerabsenkung von 19 % auf 0 % sowie rückwirkend zum 01.01.2022 der Entfall zur Einkommenssteuerpflicht bis zu einer Leistung von 30 kWp.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des PV-Netzwerks BW sowie beim Bundesfinanzministerium:

Bei der Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Je nach Betreibermodell gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die die Umsetzung erschweren können. Mit der Verabschiedung des Solarpaket I im Mai 2024 ist mit der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ein zukunftsweisendes weiteres Betriebsmodell hinzugekommen. Tiefergehende Informationen hat unter anderem die Energieagentur Regio Freiburg sowie die DGS Franken ausgearbeitet:

Steckersolaranlagen, zu denen auch Balkon-PV-Anlagen zählen, sind kleine Photovoltaikanlagen, die selbst montiert und ohne eine Elektrofachkraft an die Steckdose angeschlossen werden können. Die Module der Steckersolargeräte können nicht nur am Balkon, sondern auch auf Garagendächern, im Garten usw. aufgestellt werden.

Mit der Verabschiedung des Solarpaket I im Mai 2023 hat der Gesetzgeber die maximal erlaubte Wechselrichterleistung von 600 VA (Watt) auf 800 VA (Watt) angehoben. Außerdem darf die Anlage eine Modulleistung bis zu 2000 Wp aufweisen. Steckersolargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister angemeldet werden, wobei hier eine vereinfachte Anmeldung greift. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Für den Zählerwechsel ist seit der Gesetzesänderung der Verteilnetzbetreiber zuständig, wobei der vorhandene Zähler bis zum Tausch durch diesen geduldet wird. Für den überschüssig ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom, gibt es jedoch keine EEG-Vergütung. Die Steckersolaranlagen dienen somit ausschließlich dem Eigenverbrauch und können teilweise den häuslichen Strombedarf decken, sind also keine Alternative zu „großen“ Aufdachanlagen.

Die primäre Zielgruppe sind dementsprechend Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale sind die aktuell für die Steckersolaranlagen geltenden Vorschriften übersichtlich zusammengefasst.

 

Tipp: Sollte Ihnen eine Dachfläche zur Installation einer größeren PV-Anlage zu Verfügung stehen, ist die Installation einer größeren PV-Anlagen meistens sinnvoller und langfristig wirtschaftlicher als eine kleine Steckersolaranlage.

Informative Leitfäden über Steckersolaranalgen finden Sie sowohl auf der Seite des „Solarenergie-Förderverein Deutschland“ als auch auf der Seite des Vereins „Klimaschutz im Bundestag“.

Derzeit erarbeitet der VDE eine Norm für Steckersolargeräte aus, in der technische Anforderungen an die einzelnen Komponenten definiert sind, mit dem Ziel der Qualitätssteigerung. Einen Qualitätscheck gibt es bisher auf der Webseite der „Deutsche Gesellschaft Solarenergie (DGS)“ und auf der Webseite des „Akku-Doktors“.

Seit Mai 2022 gilt bei dem Neubau von Wohngebäuden die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf min. 60 % der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche. Die Pflicht wurde zum Januar 2023 auch auf umfängliche Dachsanierungen ausgeweitet. Mehr Informationen finden Sie hier.

Nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr entfällt die festgelegte EEG-Vergütung des eingespeisten Stroms. Wurde beispielsweise die PV-Anlage im Mai 2005 in Betrieb genommen, erhält diese bis Ende 2025 die EEG-Einspeisevergütung und fällt zum 1.1.2026 aus der EEG-Förderung.

Wie geht es also nach den 20 Jahren weiter? Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten:

  • Weiterbetrieb der PV-Anlage in Volleinspeisung
  • Umstellung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
  • Repowering (Ersetzen der ausgeförderten PV-Anlage durch eine neue Anlage)

Beim Weiterbetrieb oder Umrüstung auf Eigenverbrauch gibt es für den weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom eine Anschlussvergütung, die bis Ende 2032 vom Gesetzgeber zugesagt ist und dem Jahresmarktwertsolar (durchschnittlicher PV-Jahresbörsenstrompreis) entspricht.

Bei einer Repoweringmaßnahme haben Sie hingegen Anspruch auf eine neue EEG-Vergütung, die zu dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuell gültig ist. Aufgrund der sich stetig ändernden gesetzlichen und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, ist es ausreichend sich mit dieser Thematik ein Jahr vor Förderende zu befassen. Das Photovoltaik Netzwerk Baden-Württemberg hat für den Umgang mit Ü20-PV-Anlagen eine Infoseite mit Leitfaden erstellt. Außerdem gibt es eine spannende Veranstaltungsaufzeichnung zu diesem Thema.

Haben Sie weitere Fragen?

Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen mit einer individuellen, unabhängigen und kostenlosen Beratung gerne zur Seite. Vereinbaren Sie dazu einen Termin entweder über das Formular am Ende der Seite oder durch eine Mail an oder einen Anruf von Montag bis Donnerstag unter
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Lassen Sie sich auch von unseren zahlreichen Botschaftervideos inspirieren und hören Sie Erfahrungen über Photovoltaikanlagen in unserer Region.

Bürgerenergiegenossenschaften (BEGs)

Möchten Sie die Energiewende über Ihre eigene PV-Anlage hinaus voranbringen, dann werden Sie Teil bei einer der folgenden Bürgerenergiegenossenschaften, die im Landkreis Karlsruhe aktiv sind:

Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) setzen sich für eine dezentrale, unabhängige und ökologische Energiegewinnung ein, bei der die Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt steht. Sie ermöglichen es den Menschen vor Ort aktiv an der Energiewende mitzuwirken und bieten dabei auch die Möglichkeit zur Investition in regionale Energieprojekte – besonders im Bereich der Photovoltaik.

Weiterführendere Informationen zum Thema BEGs finden Sie hier.

Wattbewerb

Wie steht es um den  Photovoltaik-Ausbau in Ihrer Stadt oder Gemeinde und wie schneidet diese im bundesweiten Vergleich mit anderen ab? Auf der Seite des Wattbewerbs ist der PV-Ausbau in Ihrer- Kommune mit informativen Grafiken veranschaulicht. Der Wattbewerb ist ein kostenfreier Wettbewerb, mit dem Ziel, die Energiewende in Deutschland durch den Ausbau von Photovoltaik zu beschleunigen. Die Kommune, die den höchsten Ausbau von Photovoltaik erreicht, gewinnt den Wattbewerb. Gewertet wird in den drei unterschiedlichen Größenkategorien Großstädte, Städte und Gemeinden.

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