Die sogenannte Balkon-PV (Steckersolargeräte) ist zunehmend in den Medien als hervorragende Möglichkeit auch für Mieterinnen und Mieter, Solarstrom selbst zu erzeugen und durch die direkte Nutzung Stromkosten einzusparen. In der Kritik stehen dabei aber auch immer wieder gesetzliche Auflagen und wahrgenommene bürokratische Hürden. In seiner Sitzung am 4. Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag jetzt ein weiteres Stück Bürokratieabbau für Balkon-PV auf den Weg gebracht.
Auch wenn die beschlossenen Änderungen (voraussichtlich Ende September) noch vom Bundesrat verabschiedet werden müssen, lohnt sich schon jetzt ein Blick auf eine wesentliche Erleichterung auch für Mehrfamilienhäuser mit WEG (Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften). PV soll nämlich als privilegierte Maßnahme im WEG- und Mietrecht verankert werden. Damit sind von Vermieter- und WEG-Seite nur noch “weiche” Vorgaben möglich, grundsätzlich aber muss der Installation von Balkon-PV zugestimmt werden.
Damit leitet der Bundestag eine weitere Vereinfachung zugunsten von Mieterinnen und Mietern in die Wege, die damit auch wirtschaftlich von einem sinnvollen Beitrag zur Energiewende profitieren können, was viele Jahre lang Hauseigentümerinnen und -eigentümern vorbehalten war. Das wäre damit in diesem Jahr bereits der zweite wesentliche Schritt in diese Richtung nach dem “Solarpaket I” vom 26. April 2024. Einen guten Überblick über die beschlossenen und schon wirksamen Vereinfachungen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale.de
Weitere nützliche Infos rund um das Thema Balkon-PV finden sich auch in zwei hervorragenden Leitfäden, die kostenlos erhältlich sind: Dem unter sfv.de/solarbrief-01-2024 verfügbaren Leitfaden des Solarenergie Fördervereins Deutschland e.V. und dem Leitfaden des gemeinnützigen Vereins Klimaschutz im Bundestag unter klimaschutz-im-bundestag.de
Bei aller Freude über die gesetzliche Entwicklung bei der Balkon-PV sei dennoch eine Empfehlung ausgesprochen: Wenn Sie ein für Photovoltaik geeignetes Dach zur Verfügung haben, sollte dieses zur Installation einer “größeren” PV-Anlage in Betracht gezogen werden. Mit einer leistungsstärkeren Anlage leisten Sie nicht nur einen größeren Beitrag zum Klimaschutz, sondern können auch mehr Stromkosten sparen. Über die EEG-Gesamtlaufzeit betrachtet, erzielen Sie mit einer größeren PV-Anlage einen höheren Gewinn als mit einer kleinen Balkon-PV-Anlage. Und bei Erweiterung einer vorhandenen “größeren” PV-Anlage um Balkon-PV ist nicht immer von einer Wirtschaftlichkeit auszugehen.
Bei all diesen Fragen stehen Ihnen die PV-Experten der UEA beratend zur Seite. Für weitere Infos und zur Kontaktaufnahme gehen Sie einfach auf zeozweifrei.de/photovoltaik/
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