Bereits mit der 1. Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Oktober 2020 wurden die Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg verpflichtet, bis zum 31.12.2023 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen – lang bevor dies auf Bundesebene gefordert werden wird. Im Landkreis Karlsruhe betrifft das die sechs Städte Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Waghäusel. Und tatsächlich haben alle sechs ihre Hausaufgaben gemacht und konnten sich so rechtzeitig zu Weihnachten selbst mit der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen beschenken.
Als erstes war Bruchsal soweit. Das hat nicht groß verwundert, da die Große Kreisstadt ja schon vor Jahren ihre kommunale Wärmeplanung erarbeitet hat – als Vorreiter im Land und noch unter dem Namen “Energieplan”. Bruchsal wurde dann auch Modellkommune und hat an der Erarbeitung des Leitfadens für Kommunale Wärmeplanung des Ministeriums mitgearbeitet. Die Stadt war dann auch die erste im Land, die ihre kommunale Wärmeplanung beim Regierungspräsidium zur Prüfung eingereicht hat, und bekam bereits am 12. Juni des Jahres die Bestätigung, dass die gesetzlichen Anforderungen damit erfüllt sind.
Doch auch die anderen Großen Kreisstädte haben Gas gegeben und so den Termin halten können: Am 21.12. reichte Ettlingen als sechste der verpflichteten Kommunen ihren Wärmeplan ein. Damit ist der Landkreis Karlsruhe im Ländervergleich weit vorn. Hilfreich war dabei für die Großen Kreisstädte nicht nur, dass man mit Bruchsal eine Modellkommune mit Vorreiterstellung im Kreis hatte, sondern zweifellos auch die Klimaschutzstrategie zeozweifrei 2035 des Landkreises, die maßgeblich von der UEA mit erarbeitet wurde. Diese mit großer Mehrheit im Kreistag verabschiedete Strategie gibt den Kommunen Rückenwind bei der Umsetzung ihrer Wärmewendeprojekte vor Ort, so auch für ihre kommunale Wärmeplanung.
Und diese Unterstützung geht sogar so weit, dass bereits mehr als zwei Drittel der Landkreiskommunen schon an ihrer Wärmeplanung arbeiten bzw. einen entsprechenden Förderantrag gestellt haben oder sie sogar schon fertig haben, auch wenn sie dazu (noch) gar nicht verpflichtet sind. Waldbronn und Bad Schönborn etwa haben ihre Wärmepläne ebenfalls schon fertiggestellt und eingereicht. Malsch und Graben-Neudorf hatten ihre Energiepläne sogar schon begonnen, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft trat.
Wichtig für die Kommunen ist dabei im Zusammenhang mit dem für Anfang 2024 erwarteten Wärmeplanungsgesetz des Bundes natürlich vor allem eins: dass die bisher erarbeitete kommunale Wärmeplanung auch dann anerkannt wird, wenn es auf Bundesebene Abweichungen von den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg geben sollte. Hier nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf seiner Website entsprechend zu Stellung: “Gemäß Wärmeplanungsgesetz wird die Wirksamkeit eines nach Landesrecht erstellten Wärmeplans durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht berührt […].”
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