Im Auftrag der Kommune führt die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH (UEA) die kommunale Wärmeplanung durch, welche als Leitfaden für eine
klimaneutrale Zukunft der Kommune dienen soll. Hiermit kommen wir der für uns gesetzlich verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung nach. Als Grundlage
der Anfrage dient § 15 des Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) sowie §33 Abs. 3 KlimaG BW.
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse und endet in einem entwickelten Zielszenario mit konkreten Maßnahmen zur
Umsetzung einer nachhaltigen Wärmewendestrategie. Ihr Beitrag und Ihre Perspektive als Unternehmen sind uns dabei besonders wichtig.
Zur Konkretisierung der Bedarfe sowie möglicher Abwärmepotentiale der Industrie und des Gewerbes in der Kommune bitten wir Sie für die kommunalen Wärmeplanung
einige Daten über den beigefügten Fragebogen bereitzustellen.
Bitte senden Sie per Mail den ausgefüllten Fragebogen an Ihre im Anschreiben genannte Ansprechperson.