Am 29. Juli 2022 ist es nun in Kraft getreten, das “Osterpaket” der Bundesregierung zum EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Damit greifen nun einige bereits im Frühjahr angekündigte Änderungen des Gesetzes, die die Photovoltaik auch für Privatpersonen in vielen Fällen noch attraktiver machen.
So sind die Vergütungssätze für Strom aus der eigenen PV-Anlage, der nicht selbst verbraucht und ins Netz eingespeist wird, deutlich gestiegen. Je nach Anlagengröße und -typ kann das bis zu 30 % ausmachen, in einigen Fällen ist sogar eine doppelt so hohe Vergütung möglich. Da “Volleinspeiser” und “Teileinspeise-Anlagen” unterschiedlich behandelt werden, kann es dabei lohnend sein, zwei PV-Anlagen parallel zu betreiben: die eine zur Deckung des eigenen Strombedarfs, die zweite ausschließlich zur Lieferung des erzeugten Stroms in das Leitungsnetz.
Zum Jahreswechsel tritt eine weitere attraktive Neuerung in Kraft. Dann nämlich wird die “70 %-Regel” abgeschafft, gemäß der bisher höchstens 70 % der maximal erzeugbaren Strommenge ins Netz eingespeist werden dürfen. Damit lässt sich der Ertrag der eigenen PV-Anlage ohne Zusatzinvestitionen noch einmal ganz erheblich steigern.
Je nach Art und Größe einer eventuell bereits bestehenden, vor allem aber einer neu geplanten PV-Anlage auf dem eigenen Dach lohnt es sich, alle Optionen genau durchzurechnen. Die UEA berät hierbei anbieterneutral und kostenlos im Rahmen ihrer Energieberatung für Privathaushalte unter 0721 936-99710 oder . Unternehmen können sich alternativ an die angegliederte Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) wenden.
Comments are closed.