Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Montag, 8. Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
Das Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023 mit einem Online-Portal für private Haushalte.
Weitere Infos und den direkten zugang zum Portal gibt es unter um.baden-wuerttemberg.de
Comments are closed.