Von 22. April bis 22. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger in der Region Karlsruhe Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie einreichen. Die sogenannten “Träger öffentlicher Belange” haben etwas länger Zeit: Sie können sich bis zum 2. Juni äußern. Damit geht der Verband Region Karlsruhe, der bis Ende März dieses Jahres noch Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hieß, in die zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hintergrund des Verfahrens ist die Teilfortschreibung des Regionalplans, bei der der Regionalverband 1,8 % der Fläche in der Region als mögliche Flächen für den Standort von Windkraftanlagen ausweisen muss. Grundlage dafür ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), ein Bundesgesetz, das im Juli 2022 in Kraft trat. Bis zum Januar 2024 hatte der Regionalverband zu diesem Zweck mögliche Flächen ermittelt und veröffentlicht. In der ersten Runde des Anhörungsverfahrens konnten dann im vergangenen Jahr Stellungnahmen dazu eingereicht werden, die der Regionalverband sorgfältig prüfte.
Da durchaus berechtigte Hinweise, Anregungen und Einwände eingereicht wurden, passte der Regionalverband seinen Teilregionalplan noch einmal an. Wie es das Gesetz vorsieht, hat die Öffentlichkeit jetzt in der zweiten Runde noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dabei sind allerdings nur Eingaben zum neuen, veränderten Planungsstand vorgesehen. Hinweise zur ersten Planungsversion vom 24. Januar 2024 werden nicht berücksichtigt, solange sie nicht maßgeblich neue, bisher nicht bekannte Erkenntnisse enthalten.
Zwar ist im Prinzip auch die Abgabe schriftlicher Stellungnahme möglich, erwünscht und empfohlen ist allerdings die Nutzung des eigens dafür eingerichteten Online-Tools unter rvmo.raumordnung-online.de/…. Es spart nicht nur dem Regionalverband viel Arbeit, sondern bietet darüber hinaus für Einreichende zahlreiche Informationen zu den ermittelten Flächen und die genaue Verortung der bestehenden Planung.
Wer tiefergehendes Interesse hat, kann die Planungsunterlagen unter region-karlsruhe.gremieninfomanagement.net/… einsehen.
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