Stand September 2023
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) und für sämtliche von uns – auch zukünftig – erbrachten Beratungs-, Gutachter- und sonstigen Leistungen (im Folgenden insgesamt „Leistungen“ genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
(2) Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des AG werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn,
wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir Leistungen in Kenntnis der entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen des AG vorbehaltlos ausführen.
(3) Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem AG zur Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss; Unterauftragnehmer; Leistungsumfang und änderungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt
(2) Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und Mustern, alleEigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der AG gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von uns unverzüglich an uns heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Bei Aufträgen nach Vorgaben des
AG steht der AG für eine mögliche Verletzung an Rechten oder Schutzrechten Dritter ein und stellt uns von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, dem AG fällt keine Pflichtverletzung zur Last oder er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(3) Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder wir die Bestellung ausführen, insbesondere wenn wir der Bestellung durch Erbringung der Leistungen nachkommen. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von uns auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des AG gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für uns nicht verbindlich.
(4) Wir sind berechtigt, einen qualifizierten Unterauftragnehmer unserer Wahl mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen, es sei denn, dies ist dem AG nicht zumutbar. Wir bleiben dabei für die Qualität der Leistungen verantwortlich.
(5) Für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen des Leistungsumfangs durch den AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Vergütung, Fälligkeit von Zahlungen
(1) Zu vergüten ist der von uns für die Leistung erbrachte Zeitaufwand, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes (z. B. Pauschalpreis) vereinbart ist. Die vereinbarte Vergütung versteht sich rein netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Tagessätzen. Bei einer Erhöhung der Tariflöhne während der Vertragslaufzeit behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Stundensätze vor.
(3) Ändern sich während der Vertragslaufzeit aufgrund Maßgaben Dritter die Kalkulationsgrundlagen, so sind wir berechtigt, nach Hinweis auf die Ursache die weiteren Leistungen entsprechend der neu kalkulierten Sätze abzurechnen.
(4) Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages verlangen.
(5) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über die Vergütung verfügen können. Bei Zahlungsverzug können wir ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistungen geltend machen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nach erfolglosem Ablauf einer dem AG gesetzten angemessenen Zahlungsfrist sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Leistungserbringung, Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Angaben über die Leistungsdauer sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden und uns alle zur Leistungserbringung nötigen Informationen und Unterlagen vorliegen. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den AG nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Anpassung unserer Zeitansätze. Gleiches gilt bei Verzug des AG mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 5.
(2) In Fällen höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht verschuldeter Hindernisse, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Dasselbe gilt, sofern uns die Erfüllung unserer Pflichten durch unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Cyber-Attacken oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Der AG kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht der Parteien bleibt unberührt.
(3) Im Falle des Verzuges kann uns der AG eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten, sofern wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der AG ist auf Verlangen verpflichtet, innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
5. Mitwirkungspflichten des AG
(1) Der AG hat uns rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen und zweckdienlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übergeben. Der AG ist verantwortlich für die Herbeiführung notwendiger Genehmigungen. Das Fehlen einer Genehmigung lässt die Verpflichtungen des AG unberührt.
(2) Der AG unterstützt uns bei der Leistungserbringung kostenfrei und schafft alle dafür erforderlichen Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre.
(3) Der AG benennt einen Ansprechpartner zur Klärung während der Bearbeitung auftretender Fragen. Diese hat der AG möglichst kurzfristig zu beantworten.
(4) Kommt der AG seinen Verpflichtungen nicht nach und entsteht hierdurch eine Verzögerung, so trägt der AG die hierfür entstehenden Kosten unabhängig davon, ob ein Pauschalpreis vereinbart wurde, es sei denn, der AG hat das Versäumen seiner Verpflichtungen nicht zu vertreten. Unsere gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht berührt.
6. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
(1) Sämtliche von uns im Rahmen des uns erteilten Auftrags erstellten Zeichnungen, Dokumentationen und andere Informationen – auch in elektronischer Form – bleiben bis zum vollständigen Ausgleich unserer Vergütungsansprüche in unserem Eigentum.
(2) Wir dürfen die Herausgabe uns überlassener Unterlagen/Gegenstände an den AG bis zur vollständigen Befriedigung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verweigern, sofern nicht die Vorenthaltung wegen Geringfügigkeit der offenen Forderungen treuwidrig wäre.
(3) Wir können von herauszugebenden Unterlagen Abschriften oder Kopien fertigen.
(4) Im Übrigen unterliegen alle von uns im Rahmen des Auftrags erstellten Werke unserem Urheberrecht.
7. Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit wir ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von uns auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Geheimhaltung
(1) Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab der Erbringung der Leistung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.
(3) Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab der Erbringung der Leistung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
9. Datenschutz
(1) Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ausführung des Vertrags zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.
(2) Die Parteien verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten (Namen und Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und werden diese durch Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) schützen, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind. Die Parteien sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen, sobald deren Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
(3) Sollte eine Partei im Rahmen der Vertragsdurchführung für die andere Partei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die Parteien hierüber eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen.
10. Vertragsbeendigung
Jede Kündigung des Vertrags ist schriftlich zu erklären und hat per Einschreiben zu erfolgen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des AG auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
(2) Gegenansprüche des AG berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Für die Rechtsbeziehung des AG zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der AG Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem AG Karlsruhe. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des AG sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
(5) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des AG und uns ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorneherein bedacht hätten.